Angebot für die Justiz Tirol & Vorarlberg

Sozialtherapeutische Wohnbetreuung mit Tagesstruktur für straffällig gewordene Menschen

 

Als Alternative zu (bevorstehenden) unbedingten Anhaltungen in Justizanstalten, in forensisch-therapeutischen Zentren oder in forensischen Psychiatrien sowie im Anschluss an eine bedingte Entlassung aus genannten Institutionen können betroffene Menschen in die sozialtherapeutische Wohnbetreuung aufgenommen werden. Dies gilt sowohl für den Strafvollzug als auch den Maßnahmenvollzug.

Wir stellen Schutz (für Opfer und Täter:in), Präsenz, vielfältige Übungs- und Entwicklungsräume, langfristige Begleitung, professionelles fachliches Wissen und Können, qualifizierte Mitarbeiter:innen und den passenden Raum zur Verfügung.

 

Zielgruppe

Wohnen und Betreuung nach bedingter Entlassung gem. §46 und § 47 StGB

  • Personen, die nach § 47 StGB oder § 46 StGB bedingt aus dem Straf- oder Maßnahmenvollzug entlassen werden und eine gerichtliche Weisung zum betreuten Wohnen erhalten, können in der Wohnbetreuungseinrichtung aufgenommen werden. Hier beträgt die Probezeit idR fünf Jahre.

Wohnen und Betreuung im Rahmen von Unterbrechung der Unterbringung (UdU)

  • UdU aus einem forensisch-therapeutischen Zentrum im Sinne eines Probewohnens. Diese kann eine Entlassungsvorbereitung darstellen und hilft dabei, ein optimales Setting für eine eventuelle Entlassung vorzubereiten.

Wohnen und Betreuung bei bedingter Einweisung gem. § 45 StGB

  • Personen, denen per Beschluss die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum bedingt nachgesehen wird, können in der Wohnbetreuungseinrichtung aufgenommen werden.

 

zesa - Zentrum für Soziale Arbeit bietet diesen Menschen die Möglichkeit eines sozialen Empfangsraumes durch betreute Wohnplätze und ein modulares Gruppenangebot als tagesstrukturierende Maßnahme, um individuelle und maßgeschneiderte Resozialisierungsprozesse zu initiieren.

 

Anfrage und Aufnahme

Anfragen können sowohl von Systempartner:innen als auch den potenziellen Angebotsnutzenden selbst an zesa erfolgen.

zesa - Zentrum für Soziale Arbeit bietet für alle oben genannten Varianten maßgeschneiderte Angebote an, wobei diese sich hinsichtlich der einrichtungsinternen Auflagen für die Klientel unterscheiden.

Die Eignung und die Motivation für die Teilnahme an der Tagesstruktur und dem teilstationären Wohnangebot werden dabei im Rahmen eines Erstgesprächs erfasst. Nur wenn die Mindestanforderungen für ein eigenständiges Wohnen und die Bereitschaft zur Betreuung und Behandlung vorhanden sind, kann eine verbindliche Betreuungszusage erfolgen. Die Aufnahme der Betreuung kann nur durch eine entsprechende Weisung der zuständigen Gerichte erfolgen.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel subsidiär durch den Bund gemäß §179a StVG.

Standort Tirol

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Maximilian Eckl, BA

Bereichsleitung

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+43 660 1914566

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Petrissa Zugg

Stv. Bereichsleitung

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+43 670 6041886

 

Standort Vorarlberg

zesa – Zentrum für Soziale Arbeit
Hans-Berchtold-Straße 48
6840 Götzis

Profilbild von Johanna Leonfellner

Johanna Leonfellner, BA

Bereichsleitung

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+43 670 6060376

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Niklas Wutzke, MA

Stv. Bereichsleitung

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+43 670 3514935

Kontaktformular Justiz

Ihre persönlichen Daten werden nur so lange von uns aufbewahrt, bis die von Ihnen gestellte Anfrage abschließend geklärt ist. Nähere Infos dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

zesa – Zentrum für Soziale Arbeit
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6020 Innsbruck