Volle Erziehung
-
Betreutes Wohnen (BEWO)
-
Betreutes Wohnen Intensiv (BEWO Intensiv)
Dieses Konzept richtet sich gem. § 42 TKJHG auf die Volle Erziehung und umfasst die Leistungen des Betreuten Wohnen für Jugendliche und Intensiv Betreutes Wohnen für Jugendliche.
Im Betreuten Wohnen leben Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr, die grundsätzlich selbstständig wohnen können und deren Eltern bzw. andere mit Pflege und Erziehung betraute Personen ihren Erziehungsaufgaben nicht hinreichend nachkommen (können).
Beim „Intensiv Betreuten Wohnen“ kommt hinzu, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine intensivere und individuellere Betreuung benötigen.
Beschreibung
Die Wohnbetreuung im Allgemeinen beinhaltet die sozialpädagogische Betreuung an einem von zesa bereitgestellten Wohnplatz und Bezugsbetreuung an. Ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept, eingebettet in bestehende Infrastrukturen, erlaubt ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ein multiprofessionelles Betreuungsteam fördert und begleitet individuell und arbeitet lebensweltorientiert, sorgt für einen strukturierten Tagesablauf und leistet Vernetzungsarbeit.
Zielgruppe
Sowohl das „Betreute Wohnen“ als auch das „Intensiv Betreute Wohnen“ ist auf Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 18 Jahren (bei Verlängerung bis 21 Jahre) ausgelegt, die ein destruktives oder delinquentes Verhalten an den Tag legen und möglicherweise psychische oder psychiatrische Auffälligkeiten zeigen. Unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Konfession, ethnischer Zugehörigkeit, schulischer oder beruflicher Bildung, Familienstruktur, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe und zum Leistungsangebot ist bei der Auftragsklärung festzulegen.
Aufnahmekriterien:
- Überprüfung ob, und wenn ja wie, eine geeignete und bedarfsgerechte Hilfe gestaltet werden kann.
- Mindestmaß an intrinsischer Betreuungsbereitschaft und Compliance.
- Jugendliche und junge Erwachsene erhalten einen Wohnplatz, daher ist ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und Selbstorganisation Voraussetzung (bis zu vier Personen pro Einheit).
- Ein Minimum an Verlässlichkeit und die Fähigkeit des selbstständigen Wohnens müssen vorhanden sein.
- Aufnahme der Betreuung kann nur durch eine Leistungsvereinbarung mit der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.
Ausschlusskriterien:
- BEWO: akute Alkohol-, Drogen- bzw. Medikamentenproblematik und/oder psychische Erkrankung, die eine nicht kontrollierbare Selbst- und/oder Fremdgefährdung beinhaltet.
- BEWO intensiv: keine Ausschlusskriterien
Aufnahmeverfahren:
- Anfragen können sowohl von Systempartner:innen als auch den potenziellen Angebotsnutzenden selbst an zesa erfolgen.
- Die Eignung und die Motivation für die Teilnahme am ambulanten Wohnangebot werden dabei im Rahmen eines Erstgesprächs erfasst
- Die Aufnahme der Betreuung kann nur durch einen entsprechenden Auftrag der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
Kenneth Wadl, BA
+43 677 63004390
Mag.a (FH) Josefina Egg, MA
+43 681 20592936