Unterstützung der Erziehung
Als bewilligte Einrichtung nach §12 des Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetzes können wir bei zesa Minderjährige, junge Erwachsene sowie deren Familien in diesen herausfordernden Lebenssituationen unterstützen. Diese Hilfe kann freiwillig in Anspruch genommen werden, aber auch mittels einer gerichtlichen Verfügung angeordnet werden.
In unserer pluralistischen Gesellschaft finden sich Personen häufig in sehr herausfordernden und überfordernden Lebenswirklichkeiten wieder. Für das Leben als Familie im Speziellen bedeutet dies, dass das Familienleben nicht immer harmonisch verläuft und es immer öfter zu Konflikten kommt. Häufen sich diese Konflikte, ist die Eskalation zu groß, erscheinen die Herausforderungen zunehmend ausweglos oder gefährden das Wohl der Kinder, ist Hilfe nötig. Zu diesen Herausforderungen zählen unter anderem:
- Scheidung oder Trennung
- Tod nahestehender Personen
- zerrüttete Familiensysteme
- Problematischer Konsum
- Sucht
- Verhaltensauffälligkeiten
- Schulverweigerung
- Existenzsicherung
Beschreibung
Die sozialpädagogische Betreuung und Familienintensivbetreuung im Rahmen der Unterstützung der Erziehung gem. §41 TKJHG, ist eine aufsuchende, ambulante Form der Hilfe, welche zumeist bei der Familie zu Hause bzw. im gewohnten Umfeld stattfindet und die nachhaltige Stärkung des Familiensystems, vor allem aber der Eltern bzw. der mit der Obsorge in den Bereichen Pflege und Erziehung betrauten Personen, zum Ziel hat. Auch externe Begleitung zu diversen Terminen und Vernetzungen mit Systempartner:innen zählen zu den Aufgaben der ambulanten Betreuungspersonen. Dabei orientieren sich unsere fachlich und persönlich qualifizierten Mitarbeiter:innen stets am Kindeswohl.
Der mit der:m fallführenden Sozialarbeiter:in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erarbeitete Hilfeplan wird von unseren Mitarbeiter:innen umgesetzt und während der Betreuung evaluiert. In Absprache mit den Auftraggeber:innen können die Ziele an die individuellen Lebensrealitäten unserer Klient:innen angepasst und adaptiert werden. Im Fokus steht die enge Zusammenarbeit mit dem Familiensystem und die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen.
Aufnahme
Anfragen sind an die Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Johannes Stoß
+43 670 3572414
Mag.a (FH) Theresa Luxner
+43 681 81166820